Jugendmedienschutzgesetz

Jugendliche vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen ist eine Aufgabe, die jedem verantwortungsbewussten Erwachsenen zukommt.
Um dem nachzukommen, gibt es auf UAM für jugendgefährdende Inhalte eine geschlossene Nutzergruppe, die im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 des JMStV nur Erwachsenen nach Durchlauf eines der gesetzlich anerkannten Altersverifizierungsysteme zugänglich gemacht wird.

Für Österreicher und Schweizer, deren Jugendschutzgesetze weit lockerer sind, machen wir aus technischen Gründen leider keine Ausnahmen. Auch Mitglieder dieser Länder gilt die strenge Auslegung der deutschen Gesetzgebung als Maßstab für einen sicheren Jugendschutz. 

Alle auf unsere Plattform hochgeladenen Fotos und Videos werden von unseren Mitarbeitern manuell geprüft und kategorisiert. 
Bilder mit gewalttätigen, obszönen oder auf sonstige Art unpässlichen Inhalten werden umgehend gelöscht. 

Eltern, die ihre Kinder vor nicht altersgemäßen Abbildungen schützen wollen, können spezielle Schutzfilter-Software nutzen um unpassende Seiten für Kinder und Jugendliche zu zensieren, allerdings arbeiten Jugendschutzfilter leider nicht immer 100%ig.  

Eine effektive Zusammenarbeit und ein gemeinsamer Dialog zwischen Gesetzgebung und Seitenbetreibern schützt neben der Meinungsfreiheit, vor allem Jugendliche im Internet.